Gremien

Fachschaft Logos 300x135 GremienWas ist was?
Wer ist wer?

Auch an unserer Hochschule regiert die Demokratie! Jedes Jahr im Juni könnt Ihr Studenten in die Gremien unserer Hochschule wählen, die Eure Stimme vertreten. Wenn Ihr wollt, dass die Interessen der Studenten mit Nachdruck vertreten werden, tut Euch einen Gefallen und geht wählen!

Eine Teilnahme an der studentischen Vertretung (Fachschaft) als Gast ist für Studierende jederzeit möglich und gerne gesehen. Die Fachschaft trifft sich jeden Montagabend um 19:00 Uhr in den Räumen der Fachschaft (50.1.5/6).

Studentische Gremien an der FH Ansbach

Der studentische Konvent

Der studentische Konvent vertritt die Studierenden fachlich, wirtschaftlich sowie sozial gegenüber der Hochschule. Er kümmert sich um fakultätsübergreifende Fragen der Studierendenvertretung, der Förderung geistiger, musikalischer sowie sportlicher Interessen und der Beziehung zwischen deutschen und ausländischen Studierenden.
Der Konvent ist sozusagen das höchste studentische Organ an der Hochschule. Die Studierendenschaft an der Hochschule wird dabei durch die beiden Vorsitzenden des Studentischen Konvents nach außen wie auch nach innen vertreten. Die Vorsitzenden werden dabei vom Studentischen Konvent gewählt.
Dem Konvent gehören an: der Vertreter der Studierenden aus dem Senat, die vier studentischen Vertreter aus den beiden Fakultätsräten (also die beiden Fachschaftenräte), sowie vier weitere Studierende, die über die Wahl zum studentischen Konvent direkt gewählt werden.

Der Sprecherrat

Der Sprecherrat führt die Beschlüsse des studentischen Konvents aus. Er ist sozusagen die Exekutive an der Hochschule. Ihm gehören fünf Personen an. Zum einen der Senatsvertreter, des Weiteren zwei Personen, die vom Studentischen Konvent und zwei Personen, die vom Fachschaftenrat gewählt werden.

Die Fachschaftsvertretung

Der Fachschaftsvertretung obliegt die Interessenvertretung der Studierenden in den jeweiligen Fakultäten. Den zwei Fachschaftsvertretungen gehören sieben Personen an. Zwei Personen sind jeweils durch die Wahl zum Fakultätsrat bestimmt (Fachschaftenrat). Die jeweils restlichen fünf Personen werden durch die Wahl zum Fakultätsrat mit gewählt. Der oder die Studierende mit den meisten Stimmen ist automatisch der jeweilige Fachschaftsvorsitzende.

Hochschulgremien an der FH Ansbach mit studentischer Beteiligung

Der Senat

Der Senat ist zuständig für fast alle von der Hochschule zu erlassenden Rechtsvorschriften, für Dinge grundsätzlicher Bedeutung, für Vorschläge zur Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen, für Vorschläge über die Berufung von Professoren und auch letztlich bestimmend über die Höhe der Studienbeiträge.
Dem Senat gehören fünf Professoren, ein wissenschaftlicher sowie ein sonstiger Mitarbeiter, die Frauenbeauftragte und ein Student an.

Die Fakultätsräte

Die Fakultätsräte sind für alle grundsätzlichen Angelegenheiten in einer Fakultät zuständig. Dazu gehören die jeweiligen Studienordnungen der Studiengänge in den Fakultäten, aber auch die Verteilung der Mittel aus Studienbeiträgen in der jeweiligen Fakultät.
Den Fakultätsräten gehören der Dekan, der Prodekan, der Studiendekan, sechs Professoren, ein wissenschaftlicher sowie ein sonstiger Mitarbeiter und zwei Studierende aus der jeweiligen Fakultät an.
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Anmerkungen

Dies ist eine Zusammenfassung der Artikel 52, 53 (Mitwirkung der Studierenden), 31 (Fakultätsrat) und 25 (Senat) des Bayrischen Hochschulgesetztes sowie des § 33 der Grundordnung der Hochschule Ansbach und bietet keine Gewähr auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.